Das neue Lieferkettengesetz (LkSG) – was Sie jetzt wissen müssen

Sie fragen sich, was es mit dem neuen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) auf sich hat? Die wichtigsten Antworten finden Sie hier.

Deutschland setzt international neue Maßstäbe, indem es Unternehmen dazu verpflichtet, ihrer Verantwortung in Bezug auf Menschenrechte und Umwelt gerecht zu werden. Das deutsche LkSG ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Seitdem müssen Unternehmen Menschenrechts- und Umweltrisiken sowohl in ihrer eigenen Geschäftstätigkeit als auch in ihren Lieferketten identifizieren und diese aktiv angehen. Anders gesagt, sie werden dazu verpflichtet, ihre wirtschaftliche Macht zu nutzen, um entsprechende Risiken weltweit zu verhindern, zu minimieren oder zu eliminieren – und damit ihre Geschäftstätigkeit und globalen Lieferketten zunehmend nachhaltig zu gestalten.

Für wen gilt das Gesetz?

Die neuen Rechtsvorschriften gelten seit 1. Januar 2023 für Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten und ab dem 1. Januar 2024 für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten. Unabhängig von Größe und Standort sind aber auch kleinere Unternehmen gut beraten, sich mit dem LkSG vertraut zu machen. Denn auch ein Zulieferer, der beispielsweise Teil der Lieferkette eines größeren Unternehmens mit Sitz in Deutschland ist, wird früher oder später nicht umhinkommen, die Anforderungen des neuen Gesetzes umzusetzen.

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    Die wichtigsten Sorgfaltspflichten

    • 1 Governance-Strukturen
      aufbauen
    • 2 Grundsatzerklärung
      abgeben
    • 3 Regelmäßige
      Risikoanalysen durchführen
    • 4 Präventionsmaßnahmen
      verankern
    • 5 Abhilfemaßnahmen
      ergreifen
    • 6 Beschwerdeverfahren
      einrichten
    • 7 Kontinuierlich dokumentieren
      und jährlich berichterstatten

    Im LkSG genannte Risiken

    Kinderarbeit

    Zwangsarbeit und
    Sklaverei

    Missachtung von Arbeitssicherheit
    und Gesundheitsschutz

    Missachtung der
    Vereinigungsfreiheit

    Ungleichbehandlung

    Vorenthalten
    angemessenen Lohns

    Verletzung von
    Landrechten

    Missbrauch durch
    Sicherheitskräfte

    Umweltverschmutzung

    Alle weiteren Handlungen, die dazu geeignet sind, andere nach diesem Gesetz geschützte Rechtspositionen in besonders schwerwiegender Weise zu verletzen

    Was bedeutet das LkSG für Sie?

    Wenn Ihr Unternehmen dem LkSG unterliegt, müssen Sie ein wirksames Risikomanagement für Menschenrechts- und Umweltrisiken einrichten. Dies muss folgende Aspekte beinhalten:

    • 1 Festlegung
      betriebsinterner Zuständigkeiten

      Abgabe einer Grundsatzerklärung
    • 2 Durchführung regelmäßiger Risikoanalysen
    • 3 Verankerung konkreter Präventionsmaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich und gegenüber Zulieferern
    • 4 Ergreifen von Abhilfemaßnahmen, falls erforderlich
      Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens
    • 5 Dokumentation und Berichterstattung

    FAQs

    Was ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)?

    Das LkSG wurde 2021 von der deutschen Bundesregierung verabschiedet. Es verpflichtet Unternehmen dazu, ihre menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten in ihren globalen Lieferketten sowie ihren eigenen Geschäftstätigkeiten zu erfüllen. Ziel ist es, Transparenz zu schaffen und Menschenrechts- und Umweltrisiken entlang der Lieferkette – von der Rohstoffbeschaffung über die Produktion bis hin zur Auslieferung – zu identifizieren und entsprechend zu unterbinden, zu minimieren oder zu beenden. Das Gesetz legt klare Regeln für die praktische Umsetzung der Sorgfaltspflichten fest und schafft gleiche Bedingungen für alle Unternehmen mit Sitz in Deutschland.

    Für welche Unternehmen gilt das LkSG?

    Das LkSG gilt für alle Unternehmen, die ihre Hauptverwaltung, ihre Hauptniederlassung, ihren Verwaltungssitz, ihren satzungsmäßigen Sitz oder eine Niederlassung in Deutschland haben. Es gilt ab dem 1. Januar 2023 zunächst für Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten. Ab dem 1. Januar 2024 gilt es auch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten. Diese Zahl umfasst sowohl befristet als auch unbefristet Beschäftigte aller angeschlossenen Unternehmen. Es kann damit gerechnet werden, dass das LkSG auch für kleinere Unternehmen relevant wird, da die Anforderungen an sie als Zulieferer in der Lieferkette größerer Unternehmen weitergegeben werden.

    Welche rechtlichen Verpflichtungen umfasst das LkSG?

    Gemäß des LkSG müssen Unternehmen ein Risikomanagement einrichten, um ihren Sorgfaltspflichten nachzukommen. Dies soll gewährleisten, dass Menschenrechts- und Umweltrisiken erkannt und mögliche Verstöße verhindert, beendet oder minimiert werden.

    Wer ist im Unternehmen für die Umsetzung des LkSG zuständig?

    Unternehmen sind dazu verpflichtet festzulegen, wer innerhalb des Unternehmens für die Überwachung des Risikomanagements zuständig ist. Eine Möglichkeit hierfür ist etwa die Benennung eines/einer „Menschenrechtsbeauftragten“. Die Geschäftsleitung muss die Grundsatzerklärung des Unternehmens über seine Menschenrechtsstrategie verabschieden.

    Wie müssen Unternehmen über ihre Sorgfaltspflichten nach dem LkSG berichten?

    Das Gesetz verlangt, dass die Erfüllung der Sorgfaltspflichten im Unternehmen kontinuierlich dokumentiert werden. Dies umfasst sämtliche Zuständigkeiten, Prozesse und Maßnahmen sowie festgestellte Verstöße und deren Abhilfe. Die Dokumentation ist sieben Jahre lang aufzubewahren und dient als Nachweis für die Angemessenheit und Wirksamkeit der Maßnahmen zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten des Unternehmens. Darüber hinaus muss das Unternehmen jährlich einen Bericht über die Erfüllung seiner Sorgfaltspflichten vorlegen und auf seiner Website veröffentlichen. In diesem Bericht sind beispielsweise die identifizierten Menschenrechts- und Umweltrisiken sowie die Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen darzustellen. Das deutsche Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist für die Durchsetzung des Gesetzes zuständig inklusive der Prüfung der Unternehmensberichte. Dazu wurde kürzlich ein Fragenkatalog veröffentlich, nach dem die Unternehmen zukünftig ihre Berichte erstellen müssen.

    Welche Sanktionen drohen Unternehmen, wenn sie das LkSG nicht einhalten?

    Wenn Unternehmen ihren Sorgfaltspflichten (Bemühenspflichten) nicht ordnungsgemäß nachkommen, kann das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) je nach Verstoß folgende Sanktionen verhängen:

    • Bußgelder in Höhe von bis zu €800.000
    • Bußgelder in Höhe von bis zu 2% des durchschnittlichen weltweiten Jahresumsatzes bei Unternehmen mit einem durchschnittlichen Jahresumsatz von mehr als 400 Mio. Euro (z. B. bei unterlassenen oder nicht rechtzeitigen Abhilfemaßnahmen)
    • Bei einem verhängten Bußgeld von mehr als 175.000 Euro: Ausschluss von öffentlichen Aufträgen für bis zu drei Jahre

    Wie können wir Sie unterstützen?

    Löning – Human Rights & Responsible Business ist eine internationale Unternehmensberatung mit Spezialisierung auf Menschenrechte. Mit unserem multinationalen und interdisziplinären Expert:innenteam unterstützen wir  Unternehmen dabei, effektive Due-Diligence-Prozesse im Bereich der Menschenrechte aufzubauen und umzusetzen.

    Sie wollen das LkSG umsetzen?
    Wir begleiten Sie mit Top-Level-Strategieberatung
    bei jedem einzelnen Schritt:

    • Bewertung von Risikoexposition und Reifegrad Ihres Managements
    • Entwicklung einer individuell zugeschnittenen Roadmap für Ihr Unternehmen
    • Aufbau eines Governance-Managementsystems und Auswahl der richtigen Instrumente
    • Schulung Ihres Teams und Kapazitätenaufbau für das Management von
      Menschenrechtsrisiken
    • Strukturierung und Konzeption Ihrer Menschenrechtsberichterstattung

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      • Reporting Obligations under the German Supply Chain Due Diligence Act
      • What is the role of a human rights officer in a company?